Mobilitätsgarantie
Mit der Mobilitätsgarantie kommen Sie ans Ziel. Denn bei Verspätungen von Bus und Bahn im Märkischen Kreis können Sie ein Taxi zum Ziel nehmen. Die Taxikosten werden Ihnen bis zu einer Höhe von 20 Euro pro Person erstattet. Außerhalb des Märkischen Kreises gilt die Mobilitätsgarantie in NRW auch für Ihre Fahrt in einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), wenn der Nahverkehrzug zu spät kommt.
Hier finden Sie weitere Informationen:
1. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme (Ausnahmen bilden hier Fälle von höherer Gewalt wie z.B. Sturm, Schnee und Eis).
2. Formular eines Erstattungsantrages.





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