Einblick 2010 - Geschäftsbericht der MVG
Den Geschäftsbericht 2010 finden sie online hier.
Wünschen Sie lieber die Zusendung des Geschäftsberichtes 2010 per Post, richten Sie Ihre Anfrage bitte an den Pressesprecher j.sulies(at)mvg-online.de.
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Mit der Mobilitätsgarantie kommen Sie ans Ziel. Denn bei Verspätungen von Bus und Bahn im Märkischen Kreis können Sie ein Taxi zum Ziel nehmen. Die Taxikosten werden Ihnen bis zu einer Höhe von 20 Euro pro Person erstattet. Außerhalb des Märkischen Kreises gilt die Mobilitätsgarantie in NRW auch für Ihre Fahrt in einem Fernverkehrszug (IC/EC oder ICE), wenn der Nahverkehrzug zu spät kommt.
Hier finden Sie weitere Informationen:
1. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme (Ausnahmen bilden hier Fälle von höherer Gewalt wie z.B. Sturm, Schnee und Eis).
2. Formular eines Erstattungsantrages.