Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Abonnement von Fahrtickets über die Internetseite der MVG („Abonnement-Bedingungen“)
der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH (nachfolgend: „MVG“),
Sitz: Wehberger Str. 80, 58507 Lüdenscheid, Amtsgericht Iserlohn, HRB 3898
Tel.: 02351 1801-0 (übliche Kosten für Anrufe in das deutsche Festnetz)
E-Mail: kontakt@mvg-online.de
Web: www.mvg-online.de
1.Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „Abonnement-Bedingungen“) gelten für den Erwerb von Tarifprodukten/Fahrkarten (nachfolgend „Fahrtickets“) für den öffentlichen Personennahverkehr im Tarifgebiet der MVG über die Internetseite der MVG (nachfolgend: „Online-Abonnement“) durch Verbraucherinnen und Verbraucher (nachfolgend „Kunden“).
1.2 Ergänzend zu diesen Abonnement-Bedingungen gelten die jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen (https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen). Die Tarifbestimmungen werden wirksamer Bestandteil jedes Online-Abonnements.
1.3 In Bezug auf Beförderungsleistungen gelten die jeweils einschlägigen Beförderungsbedingungen; insoweit gelten diese Abonnement-Bedingungen nicht.
2. Anfrage- und Bestellprozess, Vertragsschluss
2.1 Kunden können Anfragen bezüglich des Erwerbs eines Online-Abonnements über den auf der Internetseite der MVG zu diesem Zweck eingerichteten Bereich stellen („Bestellprozess“).
2.2 Die Anfrage bezüglich des Erwerbs eines Online-Abonnements und ein diesbezüglicher Vertragsschluss sind in deutscher Sprache möglich.
2.3 Voraussetzung für den Erwerb eines Online-Abonnements ist die Geschäftsfähigkeit des Kunden, die Teilnahme eines Kunden am SEPA-Lastschriftverfahren (s. Ziffer 4) sowie die erfolgreiche Durchführung einer Bonitätsprüfung des Kunden.
2.4 Der Anfrage- und Bestellprozess gliedert sich in die folgenden Schritte:
2.4.1 Im ersten Schritt müssen Kunden auf der Internetseite der MVG Daten bezüglich ihrer Person und gegebenenfalls abweichender Karteninhaber, Rechnungsdaten sowie Bankdaten angeben.
2.4.2 Im nachfolgenden Schritt können Kunden auf der Internetseite der MVG die gewünschten Fahrtinformationen angeben. Die jeweils geltenden Bedingungen und Konditionen der verfügbaren Fahrtickets ergeben sich aus den einschlägigen Tarifbestimmungen, die für die Kunden mit weiteren Informationen über einen Link erreichbar sind.
2.4.3 Im Anschluss müssen Kunden Folgendes bestätigen:
(i) die Einbeziehung dieser Abonnement-Bedingungen;
(ii) die Kenntnisnahme der Datenschutzinformationen;.
(iii) Die Zustimmung, dass die MVG mit der Erbringung der Dienstleistungen vor Ablauf der Widerspruchsfrist beginnt;
(iv) die Kenntnis, dass durch die zuvor dargestellte Zustimmung das gesetzliche Recht zum Widerruf des Vertrags mit Vertragserfüllung durch die MVG erlischt; sowie
(v) die Kenntnis, dass ein Vertrag bezüglich des Online-Abonnements erst nach Erhalt und Annahme (durch ausdrückliche Zustimmung oder Nichtvornahme eines Widerspruchs) eines Angebot durch den Kunden zustande kommt.
2.4.4 Nach Angabe der erforderlichen Informationen und Bestätigungen können Kunden ein entsprechendes Online-Abonnement bei der MVG anfragen („Anfrage“). Die Anfrage ist zunächst unverbindlich.
2.5 Nach Erhalt der Anfrage durch die MVG wird die MVG die Anfrage des Kunden prüfen.
2.6 Sofern die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wird, sendet die MVG dem Kunden ein Angebot bezüglich des von dem Kunden angefragten Online-Abonnements an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse („Angebot“). Der Kunde hat die Empfangsbereitschaft seiner E-Mail-Adresse sicherzustellen.
2.7 Nach Erhalt des Angebots durch den Kunden hat der Kunde bis zum Ende des jeweiligen Kalendermonats, mindestens jedoch vierzehn (14) Kalendertage, Zeit, das Angebot zu prüfen („Prüffrist“) und gegenüber der MVG anzunehmen. Eine Annahme des Angebots durch den Kunden erfolgt, (i) indem der Kunde dem Angebot ausdrücklich zustimmt (z.B. per E-Mail an die MVG), oder (ii) indem der Kunde dem Angebot der MVG nicht innerhalb der Prüffrist ausdrücklich widerspricht („Vertragsschluss“).
2.8 Wichtig – Widerspruch des Kunden: Sofern der Kunde dem Angebot der MVG nach dessen Erhalt nicht innerhalb der mitgeteilten Prüffrist (Ziffer 2.7) gegenüber der MVG widerspricht, gilt dies als Annahme des Angebots. In der Folge kommt mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Ablauf der Prüffrist folgt, spätestens jedoch mit Zugang des Fahrtickets bei dem Kunden, ein verbindlicher Vertrag bezüglich des Online-Abonnements zu den aus dem Angebot ersichtlichen Konditionen zustande. Die MVG wird den Kunden in ihrem Angebot auf die Erforderlichkeit eines Widerspruchs, die Frist sowie die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
3. Bereitstellung der Fahrtickets
3.1 Innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Vertragsschluss erhalten Kunden ein Fahrticket sowie eine Vertragsbestätigung postalisch an die von ihnen angegebene Postadresse. Kunden haben die Empfangsbereitschaft der von ihnen angegebenen Postadresse sicherzustellen.
3.2 Das Fahrticket verbleibt im Eigentum der MVG. Nach Beendigung des Online-Abonnements müssen Kunden das ihnen bereitgestellte Fahrticket an die MVG zurückgeben.
3.3 Kunden sind verpflichtet, das ihnen überlassene Fahrticket sorgfältig zu behandeln. Die Überlassung von Fahrtickets an Dritte ist unzulässig, soweit sich aus den einschlägigen Tarifbestimmungen nicht etwas Abweichendes ergibt.
3.4 Kunden haften gegenüber der MVG für eine Beschädigung, Zerstörung, einen Verlust oder Missbrauch eines Fahrtickets. Gesetzliche Ansprüche der MVG bleiben unberührt. Eine Verwendung eines Fahrtickets ist missbräuchlich, wenn ein Fahrticket entgegen diesen Abonnement-Bedingungen, den einschlägigen Tarifbestimmungen oder unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften verwendet wird.
3.5 Im Falle einer Beschädigung, Zerstörung, eines Verlusts oder Missbrauchs eines Fahrtickets sind Kunden zur unverzüglichen Mitteilung gegenüber der MVG verpflichtet. Die Mitteilung kann an die oben angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer der MVG erfolgen.
3.6 Im Falle der Beschädigung, Zerstörung oder des Verlusts eines Fahrtickets gelten im Übrigen die einschlägigen Tarifbestimmungen.
4. Preise, Lastschriftverfahren
4.1 Die im Angebot der MVG bezeichneten Preise sind Gesamtpreise für den jeweiligen Nutzungsmonat des ausgewählten Online-Abonnements. Die Gesamtpreise gelten einschließlich aller jeweils anfallenden Steuern und Gebühren.
4.2 Der von den Kunden für ein Fahrticket zu zahlende Preis wird mit Vertragsschluss sofort fällig.
4.3 Die Zahlung des jeweiligen Preises erfolgt durch Einzug von einem Bankkonto des Kunden mittels des SEPA-Lastschriftverfahrens. Der Einzug erfolgt nur von Bankkonten, die im SEPA-Raum geführt werden. Die Kunden haben sicherzustellen, dass das von ihnen angegebene Bankkonto über eine ausreichende Deckung verfügt.
4.4 Der Einzug der Entgeltforderungen über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt in der Regel jeweils zu Beginn eines Kalendermonats.
5. Laufzeit, Kündigung
5.1 Die Laufzeit eines Online-Abonnements beginnt mit dem Beginn des ersten Monats nach Erhalt des Fahrtickets durch den Kunden, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
5.2 Die Laufzeit eines Online-Abonnements ist abhängig von dem jeweils ausgewählten Fahrticket und ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen.
5.3 Das Online-Abonnement wird für eine unbestimmte Laufzeit abgeschlossen und kann durch den Kunden jederzeit, d.h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
5.4 Sofern eine Mindestvertragslaufzeit für ein Online-Abonnement vorgesehen ist, ergibt sich die Mindestvertragslaufzeit aus der Vertragsbestätigung. Nach Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit verlängert sich ein Online-Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern das Online-Abonnement nicht zuvor ordnungsgemäß durch den Kunden oder die MVG gekündigt wird.
5.5 Sofern Kunden ein Online-Abonnement vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ordentlich kündigen, wird eine Differenzgebühr berechnet. Das Weitere ergibt sich aus den einschlägigen Tarifbestimmungen.
5.6 Das Recht des Kunden, ein Online-Abonnement bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich fristlos zu kündigen, bleibt unberührt.
5.7 Sämtliche Erklärungen zur Kündigung eines Online-Abonnements müssen mindestens in Textform gemäß § 126b BGB (z.B. per E-Mail) erfolgen. Daneben haben Kunden die Möglichkeit, ein Online-Abonnement über das zu diesem Zweck auf der Internetseite der MVG bereitgestellte Formular zu kündigen.
5.8 Nach dem Ende der Laufzeit eines Online-Abonnements erlischt die Gültigkeit des Fahrtickets. Kunden müssen das ihnen überlassene Fahrticket an die MVG zurückgeben. Im Übrigen gelten die jeweils einschlägigen Tarifbestimmungen.
5.9 Für die Kündigung eines Online-Abonnements durch die MVG gelten die einschlägigen Tarifbestimmungen.
6. Haftung
6.1 Ungeachtet des Rechtsgrundes (Vertrag, unerlaubte Handlung, usw.) haftet die MVG nicht auf Schadens- oder Aufwendungsersatz.
6.2 Dies gilt nicht bei einer Haftung
6.2.1 für Aufwendungsersatzansprüche nach den §§ 327l Abs. 1 S. 1, 439 Abs. 3 S. 1 und 445a Abs. 1 BGB;
6.2.2 nach dem Produkthaftungsgesetz;
6.2.3 aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit;
6.2.4 aufgrund schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
6.2.5 aufgrund schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung der MVG wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
6.3 Die Haftungsbegrenzung bzw. der Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter und Organe der MVG.
6.4 Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Kunden nicht verbunden.
7. Datenschutz
7.1 Im Zusammenhang mit der Bestellung eines Online-Abonnements und der Vertragsdurchführung verarbeitet die MVG personenbezogene Daten der Kunden. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in den Datenschutzinformationen auf der Internetseite der MVG (https://www.mvg-online.de/datenschutz).
8. Änderungen der Geschäftsbedingungen
8.1 Die MVG behält sich das Recht vor, diese Abonnement-Bedingungen zu ändern, sofern dies aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen erforderlich ist. Die MVG wird den Kunden die Änderungen sowie den Zeitpunkt der Änderungen rechtzeitig, mindestens sechs (6) Wochen im Voraus per E-Mail oder postalisch mitteilen.
8.2 Im Falle von Änderungen der Abonnement-Bedingungen haben Kunden das Recht, ihr Online-Abonnement zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Das Sonderkündigungsrecht kann mit einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen vor dem mitgeteilten Zeitpunkt, zu dem die Änderungen der Abonnement-Bedingungen wirksam werden, gegenüber der MVG erklärt werden. Die MVG wird die Kunden über das Bestehen eines Sonderkündigungsrechts sowie dessen Folgen rechtzeitig vor der Änderung der Abonnement-Bedingungen informieren.
8.3 Erfolgt keine rechtzeitige und ordnungsgemäße Kündigung des Online-Abonnements, werden die Änderungen der Abonnement-Bedingungen zum maßgeblichen Zeitpunkt wirksam; die Zustimmung der Kunden zu den geänderten Abonnement-Bedingungen gilt als erteilt.
8.4 Sofern Kunden von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, endet das Online-Abonnement zum jeweils mitgeteilten Zeitpunkt, zu dem die Änderungen der Abonnement-Bedingungen wirksam werden.
9. Rechtswahl, Gerichtsstand
9.1 Auf das Verhältnis zwischen der MVG und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Regelungen bleiben unberührt.
9.2 Für den Fall, dass Kunden keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus den Verhältnissen zwischen der MVG und den Kunden resultierenden oder mit diesen in Verbindung stehenden Ansprüche das für den Sitz der MVG zuständige Gericht.
9.3 Das für den Sitz der MVG zuständige Gericht ist ebenfalls ausschließlich zuständig für sämtliche aus den Verhältnissen zwischen der MVG und den Kunden resultierenden oder mit diesen in Verbindung stehenden Ansprüche, wenn ein Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die MVG ist jedoch berechtigt, Kunden auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand oder bei einem sonstigen zuständigen Gericht zu verklagen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Aufrechnungsrechte stehen Kunden gegenüber Ansprüchen der MVG nur zu, soweit Gegenansprüche gegenüber der MVG rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder der Anspruch eines Kunden, mit dem aufgerechnet werden soll, im Gegenseitigkeitsverhältnis zu dem Anspruch der MVG steht, gegen den aufgerechnet werden soll.
10.2 Die MVG ist Mitglied der „Schlichtungsstelle Nahverkehr“. Die MVG erklärt sich bereit, an Schlichtungsverfahren vor der „Schlichtungsstelle Nahverkehr“ teilzunehmen. Durch Verfahren bei der Schlichtungsstelle entstehen für unsere Kunden keine Kosten. Die Anrufung der Schlichtungsstelle ist für unsere Kunden unverbindlich. Weitere Informationen zu der „Schlichtungsstelle Nahverkehr“ finden Sie auf unserer Internetseite un-ter https://www.mvg-online.de/wir-ueber-uns/ansprechpartner/schlichtungsstelle-nahverkehr.
10.3 Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen zunächst ohne Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link „https://ec.europa.eu/consumers/odr“ erreichbar.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Abonnement-Bedingungen unwirksam oder undurchführbar oder lückenhaft sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.