Mitnahme von Fahrrädern und E-Bikes

Sie können auch zusammen mit Ihrem Fahrrad in Bus und Bahn fahren. Aufgrund der begrenzten Platzmöglichkeiten gelten jedoch folgende Bedingungen:

  • Pro Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitgenommen werden.
  • Der Fahrgast lädt sein Fahrrad selbst ein und wieder aus und muss es während der Fahrt ständig festhalten.
  • Kinder bis einschließlich 6 Jahren mit Fahrrad müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.
  • Pro Bus können maximal 4 Fahrräder befördert werden. Bei der Mitnahme von Kinderfahrrädern gilt ausnahmsweise, dass maximal 2 Erwachsenen-­ und 3 Kinderfahrräder transportiert werden.
  • Bei Platzmangel werden Kinderwagen und Rollstuhlfahrer bevorzugt befördert. Im Einzelfall muß der Fahrer über die Beförderung entscheiden.
  • In den Fahrzeugen der Anruf-Linien-Fahrten (ALF) ist die Mitnahme aufgrund der Fahrzeuggröße leider nicht möglich.
  • Besondere Fahrradkonstruktionen, wie Tandems, oder Fahrzeuge, die ein Kfz-Kennzeichen erfordern, sind von der Beförderung ausgeschlossen.
  • Informationen zu den Fahrpreisen für Fahrräder gibt es hier.
  • Bei der Nutzung von WestfalenTarif oder NRW-Tarif im IC 34 zwischen Letmathe und Siegen bzw. Dillenburg beachten Sie bitte die besonderen Regelungen. Infos gibt es hier (externer Link zu bahn.de)
  • Weitere Infos zur Mitnahme von Pedelecs und E-Bikes gibt es hier.