Verhaltensregeln

Sitzplatzwahl

  • Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen Sitzplatz.
  • Sitzplätze sind für Personen vorbehalten, die im besonderen Maße auf diese angewiesen sind (Schwerbehinderte, Mütter mit kleinen Kindern, Schwangere, ältere oder gebrechliche Personen).
  • andere Fahrgäste sind verpflichtet, ihre Sitzplätze zu Gunsten dieser bevorrechtigten Personen zu verlassen, beginnend mit den hierfür speziell gekennzeichneten Plätzen.

Mobilitätshilfen

  • Rollstühle und andere Mobilitätshilfen sowie Kinderwagen haben Vorrang vor Fahrrädern. Bereits im Fahrzeug befindliche Fahrräder brauchen dieses nicht zu verlassen.
  • Es werden nur so viele Mobilitätshilfen, Kinderwagen und Fahrräder mitgenommen, wie es der Platz im Fahrzeug und die Sicherheit der Fahrgäste zulassen. Weiter müssen sie gesichert und beaufsichtigt werden und Türen dürfen nicht zugestellt werden.
  • Mobilitätshilfen können nur dann befördert werden, wenn sie zusammen mit der benutzenden Person das zulässige Belastungsgewicht der Klapprampe nicht übersteigen.
  • Fahrzeuge, die ein Versicherungs-/Kfz-Kennzeichen erfordern, sind von der Beförderung ausgeschlossen. Einzige Ausnahme: E-Bikes von Schwerbehinderten, wenn die Platzverhältnisse dieses erlauben.

Elektronische Geräte

  • Handys, iPods und andere Tonwiedergabegeräte dürfen nur benutzt werden, wenn dadurch keine anderen Fahrgäste gestört werden.

Sicherheit und Ordnung

  • Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für andere Fahrgäste darstellen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Verschmutzung

  • Für die Verschmutzung von Fahrzeugen, insbesondere von Sitzen, wird das jeweils festgesetzte Reinigungsentgelt erhoben.
  • Offene Getränke oder Speisen dürfen nicht im Fahrzeug mitgeführt werden – ausgenommen ist der Verzehr durch Kleinkinder.
  • Rauchen ist in den Fahrzeugen verboten. Dies gilt auch für die Benutzung von E-Zigaretten.

Münzen und Geldscheine

  • Ein-Cent- und Zwei-Cent-Münzen werden bis zu einem Betrag von 20 Cent angenommen.
  • 50 Euro Banknoten und höhere Geldwerte werden vom Fahrpersonal nicht akzeptiert. Für die Annahme von Geldscheinen bis 20 Euro kann ggf. eine Gutschrift zur Auszahlung des Wechselgeldes durch die KundenCenter ausgestellt werden.

Bitte beachten

  • Den Anordnungen des Fahr- und Betriebspersonals ist Folge zu leisten.
  • Es gelten die Beförderungsbedingungen NRW sowie die Tarifbestimmungen des jeweils genutzten Fahrausweises.