Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser ...

... denn leider gibt es auch Fahrgäste, die unsere Busse nutzen, ohne dafür zu bezahlen.

60 Euro sind viel Geld

Sollten wir Sie ohne gültiges Ticket in unseren Fahrzeugen antreffen, verlangen wir ein Erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 €.

Bei Vorlage eines persongebundenen am Prüfungsort zum Prüfungszeitpunkt gültigen Fahrausweises innerhalb von 14 Tagen reduziert sich der Betrag auf 7,00 €.

Aus den 60,00 € kann auch sehr schnell ein noch viel größerer Betrag werden, denn bei Mehrfachentwertungen berechnen wir für jede nachweisbare Entwertung zu viel jeweils 60,00 €.

Bedenken Sie, dass Schwarzfahren kein Kavaliersdelikt ist, sondern einen Straftatbestand darstellt, den wir in bestimmten Fällen auch anzeigen, wenn das Ticket z.B. manipuliert wurde.

Fahrausweisprüfung

Unsere Fahrausweisprüfer kündigen die Prüfung im Fahrzeug vor Beginn an.

Bitte halten Sie dann schon Ihren Fahrausweis bereit, genauso wie Ihren Lichtbildausweis, falls dieser für Ihr Ticket erforderlich ist.

Aushändigen des Tickets

Falls die Fahrausweisprüferin oder der Fahrausweisprüfer Sie dazu auffordert, händigen Sie bitte Ihr Ticket aus.

Es reicht in vielen Fällen zwar eine Sichtprüfung aus. Allerdings können z.B. die Lichtverhältnisse im Fahrzeug eine Betrachtung aus kürzerer Entfernung erfordern.

Fahrausweise beinhalten auch immer bestimmte Sicherheitsmerkmale, zu deren Prüfung der Fahrausweisprüfer ihn für kurze Zeit an sich nehmen muss.

Bei Chipkarten ist es erforderlich, dass der Fahrausweisprüfer die Daten mit seinem Mobilen Datererfassungsgerät (MDE) ausliest.

Hinweis Ein Fahrausweis befindet sich zwar immer im Besitz des Fahrgastes, bleibt aber im Eigentum des ausgebenden Verkehrsunternehmens.

Prüfung von Barcodes und elektronischen Tickets

Unsere Abos und SchulwegMonatsTickets sowie zahlreiche weitere Fahrberechtigungen (OnlineTickets, Tickets aus der Ticket-App ...) weisen Barcodes auf, mit deren Hilfe ihre Echtheit und Geltung geprüft werden.

Hierzu scannt der Fahrausweisprüfer den Barcode mit einem Mobilen Datenerfassungsgerät (MDE) ein.

Andere Tickets sind auf Chipkarten gespeichert, die ebenfalls mit Hilfe des MDE geprüft werden.

Datenschutz Die im Barcode oder Chip gespeicherten Daten werden nur angezeigt und nicht gespeichert. Nur wenn die Fahrausweisprüferin einen Grund zu einer Beanstandung hat, übernimmt das MDE die Daten des Tickets in den EBE-Fall.

Ausführliche Informationen zum Datenschutz beim (((eTicket gib es hier.

Lichtbildausweis

Tickets, die personengebunden ausgestellt sind, gelten nur im Zusammenhang mit einem Lichtbildausweis, aus dem die Identität des Fahrkarteninhabers hervorgeht.

Dieser Lichtbildausweis kann sein:

  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Aufenthaltstitel
  • Führerschein
  • Krankenkassenkarte
  • Schülerausweis

Nicht akzeptiert werden selbst erstellte 'Ausweise' wie z.B. Visitenkarten mit Lichtbild.

Manche Tickets (z.B. einige SemesterTickets) enthalten bereits selbst ein Lichtbild.

Achtung! Bitte kleben Sie keine Fotos auf Tickets auf! Unter Umständen kann der Fahrausweis rechtlich dann sogar als Fälschung angesehen werden.

Fahrpreisnacherhebung / Zahlungsaufforderung

Sollten Sie keinen Fahrausweis dabei haben oder aber etwas mit Ihrem Ticket nicht stimmen, händigt der Fahrausweisprüfer Ihnen eine Fahrpreisnacherhebung aus.

Hierzu werden der Grund der Beanstandung sowie Ihre Personalien im MDE erfasst.

Alternativ kann Ihnen auch eine Zahlungsaufforderung, die handschriftlich ausgefüllt wird, ausgehändigt werden.

Weitere Bearbeitung

Unsere Fahrausweisprüfer stellen lediglich fest, dass Sie zum Zeitpunkt der Überprüfung keinen vor Ort gültigen Fahrauweis dabei haben.

Die weitere Bearbeitung erfolgt in unserer Verwaltung. Sie können sich auch gerne an unsere KundenCenter wenden.

Zahlungsfrist

Zahlen Sie auf jeden Fall innerhalb der auf der Fahrpreisnacherhebung bzw. Zahlungsaufforderung angegebenen Frist oder wenden sich an die Ansprechpartner, da sonst weitere Kosten (z.B. Mahngebühren) anfallen können.

Bezahlung

Das Erhöhte Beförderungsentgelt können Sie mit dem der Zahlungsaufforderung beigefügten Überweisungsträger auf unser Konto überweisen.
Bei iner Fahrpreisnacherhebung ist unsere Bankverbindung angegeben.

Sie können aber auch in unseren KundenCentern oder allen Vorverkaufsstellen bezahlen.

Wichtig!

Zahlen Sie auf jeden Fall innerhalb der auf der Fahrpreisnacherhebung oder Zahlungsaufforderung angegebenen Frist oder wenden sich an die Ansprechpartner, da sonst weitere Kosten (z.B. Mahngebühren) anfallen können.

Ansprechpartner

Unsere Fahrausweisprüfer stellen lediglich fest, dass für die Fahrt kein gültiger Fahrausweis vorgezeigt werden kann.

Die weitere Bearbeitung erfolgt in unser Verwaltung. Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.


EBE-Service

Tel. 02351 1801-113 und -155
Fax 02351 1801-8113
Email senden »

Zahlen Sie auf jeden Fall innerhalb der auf der Fahrpreisnacherhebung oder Zahlungsaufforderung angegebenen Frist oder wenden sich an die Ansprechpartner, da sonst weitere Kosten (z.B. Mahngebühren) anfallen können.

Zahlen Sie auf jeden Fall innerhalb der auf der Zahlungsaufforderung angegebenen Frist oder wenden sich an die Ansprechpartner, da sonst weitere Kosten (z.B. Mahngebühren) anfallen können.