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Mobilitätsgarantie

Mit der Mobilitätsgarantie kommen Sie immer ans Ziel. Denn bei Verspätungen von Bus und Bahn können Sie ein Taxi zum Ziel nehmen. Die Taxikosten werden Ihnen bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Person (von 20 bis 5 Uhr sogar 50 Euro) erstattet.

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Schwerbehinderte

Mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis und einer gültigen Wertmarke können Schwerbehinderte die Linien der MVG ohne weitere Kosten benutzen.

Schwerbehindertenausweis und Wertmarke

Nur eine Kombination aus Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke führt zu einer Fahrberechtigung; ansonsten muss der Schwerbehinderte den regulären Fahrpreis entrichten.

Die Wertmarken sind nicht bei der MVG, sondern nur über die den Ausweis ausgebende Stelle zu beziehen.

Begleitperson

Sofern dies auf dem gültigen Schwerbehindertenausweis entsprechend vermerkt ist bzw. der vorgedruckte Text hierzu nicht überdruckt oder durchgestrichen ist, kann eine Person den Schwerbehinderten kostenlos begleiten.

Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Schwerbehinderte eine gültige Wertmarke besitzt oder nicht.

Nützliche Seiten für Schwerbehinderte

Auf den Seiten der
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
findet sich eine Sammlung von Links zu interessanten und nützlichen Seiten.

Hier geht's zu den Links