Schwerbehinderte
Mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis und einer gültigen Wertmarke können Schwerbehinderte die Linien der MVG ohne weitere Kosten benutzen.
Schwerbehindertenausweis und Wertmarke
Nur eine Kombination aus Schwerbehindertenausweis und gültiger Wertmarke führt zu einer Fahrberechtigung; ansonsten muss der Schwerbehinderte den regulären Fahrpreis entrichten.
Die Wertmarken sind nicht bei der MVG, sondern nur über die den Ausweis ausgebende Stelle zu beziehen.
Begleitperson
Sofern dies auf dem gültigen Schwerbehindertenausweis entsprechend vermerkt ist bzw. der vorgedruckte Text hierzu nicht überdruckt oder durchgestrichen ist, kann eine Person den Schwerbehinderten kostenlos begleiten.
Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Schwerbehinderte eine gültige Wertmarke besitzt oder nicht.
Nützliche Seiten für Schwerbehinderte
Auf den Seiten der
Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
findet sich eine Sammlung von Links zu interessanten und nützlichen Seiten.