FahrradTagesTicket

Mit dem FahrradTagesTicket können Sie im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten ein Fahrrad einen Tag lang mitnehmen.

TIPP FahrradTagesTickets können Sie auch bequem bargeldlos in der App "MVG-Tickets" kaufen.
Alle Infos gibt es hier

Fahrpreise

Fahrpreise des WestfalenTarifs

GeltungsbereichFahprreis
1 Stadt / Gemeinde1,50 €
Netz Westfalen
3,00 €

 

 

Hinweis

Tickets aus dem Vorverkauf, die erst durch Entwertung Gültigkeit erlangen, können

  • während der Geltungsdauer der zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Preistafel zur Fahrt genutzt werden
  • nach einer Tarifmaßnahme noch für drei Monate zur Fahrt genutzt werden
  • nach einer Tarifmaßnahme innerhalb von drei Jahren gegen Zahlung des Differenzpreises in Tickets des neuen Preisstandes umgetauscht werden

Kaufmöglichkeiten

Handy-Ticket

Die meistsen Tickets können Sie auch in der App "MVG-Tickets" kaufen!

Alle Infos gibt es hier

Papier

Das FahrradTagesTicket ist im Bus sowie in den <link wir-ueber-uns ansprechpartner service-center internal-link internen link im aktuellen>Kundencentern und <link wir-ueber-uns ansprechpartner vorverkaufsstellen internal-link internen link im aktuellen>Verkaufsstellen erhältlich.

Hinweis

Tickets aus dem Vorverkauf, die erst durch Entwertung Gültigkeit erlangen, können

  • während der Geltungsdauer der zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Preistafel zur Fahrt genutzt werden
  • nach einer Tarifmaßnahme noch für drei Monate zur Fahrt genutzt werden
  • nach einer Tarifmaßnahme innerhalb von drei Jahren gegen Zahlung des Differenzpreises in Tickets des neuen Preisstandes umgetauscht werden

Bezahlung

Im Bus

Kontaktlos:

Im Bus können Sie mit Bargeld und in den mit Terminals ausgestatteten und gekennzeichneten Fahrzeugen auch mit Karte, Google Pay oder Apple Pay bezahlen.

Bargeld:

Kleingeld
1- und 2-Cent-Münzen nehmen wir im Bus bis maximal 20 Cent an.

Geldscheine
Im Bus nehmen wir größere Scheine als den 20-Euro-Schein nicht an.

Wechselgeld

Bitte halten Sie den Fahrpreis möglichst passend bereit, um den Verkaufsvorgang nicht unnötig zu verzögern.

Wechselgeldquittung

Wenn Sie nur große Scheine haben und der Fahrer nicht wechseln kann, können Sie auch eine Wechselgeldquittung erhalten und sich das Wechselgeld in einem unserer Kundencenter oder Vorverkaufsstellen auszahlen lassen.

In den Kundencentern und Vorverkaufsstellen

In unseren Kundencentern haben Sie neben der Barzahlung auch die Möglichkeit, mit Karte zu zahlen.

Ob unsere Vorverkaufsstellen Kartenzahlung akzeptieren erfragen Sie bitte jeweils dort.

Hinweis

Tickets aus dem Vorverkauf, die erst durch Entwertung Gültigkeit erlangen, können

  • während der Geltungsdauer der zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Preistafel zur Fahrt genutzt werden
  • nach einer Tarifmaßnahme noch für drei Monate zur Fahrt genutzt werden
  • nach einer Tarifmaßnahme innerhalb von drei Jahren gegen Zahlung des Differenzpreises in Tickets des neuen Preisstandes umgetauscht werden

Entwertung

In der App gekaufte FahrradTagesTickets gelten
ab dem Zeitpunkt des Kaufs
oder
aber ab dem Beginn der Fahrt aus der Fahrplanauskunft, für die es gekauft wurde.

Tickets mit dem Hinweis "nur gültig mit Entwerteraufdruck" oder "bei Fahrtantritt entwerten" werden zur Fahrt erst durch die Entwertung gültig.

Bei Tickets, welche die MVG verkauft gilt:

  • im Bus verkaufte Tickets sind bereits für die Fahrt entwertet
  • im Vorverkauf erworbene Tickts müssen bei Fahrtantritt entwertet werden

Hinweis

Tickets aus dem Vorverkauf, die erst durch Entwertung Gültigkeit erlangen, können

  • während der Geltungsdauer der zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Preistafel zur Fahrt genutzt werden
  • nach einer Tarifmaßnahme noch für drei Monate zur Fahrt genutzt werden
  • nach einer Tarifmaßnahme innerhalb von drei Jahren gegen Zahlung des Differenzpreises in Tickets des neuen Preisstandes umgetauscht werden

Gültigkeit

Das FahrradTagesTicket gilt für ein Fahrrad einen Tag lang bis 3 Uhr des folgenden Tages.

Räumliche Gültigkeit

Die räumliche Gültigkeit des FahrradTagesTicket ergibt sich aus der auf dem Ticket aufgedruckten Fahrtstrecke.

 

Hinweis

Tickets aus dem Vorverkauf, die erst durch Entwertung Gültigkeit erlangen, können

  • während der Geltungsdauer der zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Preistafel zur Fahrt genutzt werden
  • nach einer Tarifmaßnahme noch für drei Monate zur Fahrt genutzt werden
  • nach einer Tarifmaßnahme innerhalb von drei Jahren gegen Zahlung des Differenzpreises in Tickets des neuen Preisstandes umgetauscht werden

Keine Fahrräder im ALF-Verkehr

Bei AnrufLinienFahrten ist die Mitnahme von Fahrrädern nicht möglich.

Nachtbus

Wenn Sie im Nachtbus ein Fahrrad mitnehmen möchten, müssen Sie beim Fahrantritt ein FahrradTagesTicket kaufen.

Beförderungsbedingungen

Platzkapazität
Im Einzelfall entscheidet das Fahrpersonal, ob das Fahrrad mitgenommen werden kann oder nicht.

Beachten Sie bitte auch die Regelungen der Beförderungsbedingungen zur Fahrradmitnahme:

Schaubild

Text:

(9.5) Fahrräder

(1)   Ein Fahrrad ist ein mit Muskelkraft betriebenes Radfahrzeug. Gleichgestellt sind sowohl versicherungsfreie als auch versicherungspflichtige „schnelle“ Radfahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (sogenannte Pedelecs und E-Bikes).

Bei allen anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, insbesondere solchen mit Verbrennungsmotor, handelt es sich nicht um Fahrräder nach diesen Beförderungsbedingungen; die Mitnahme im ÖPNV ist generell ausgeschlossen.

(2)   Im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) ist die Mitnahme von Fahrrädern im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 sowie gleichgestellter Radfahrzeuge im Sinne des Absatzes 1, Satz 2 grundsätzlich nur in den gekennzeichneten Abstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) erlaubt. Für Fahrzeuge ohne gekennzeichnete Abstellbereiche gelten die Bestimmungen gemäß Absatz 3.

(3)   Im ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) dürfen nur durch Muskelkraft betriebene einspurige Fahrräder im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 und Satz 2 mitgeführt werden sofern die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder), sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung im ÖSPV grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichend hiervon ermöglichen die ÖSPV-Unternehmen schwerbehinderten Menschen mit Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX auf Kulanzbasis auch die Mitnahme aller anderen Fahrradtypen des Absatz 1, Sätze 1 und 2, soweit die räumlichen Verhältnisse dies zulassen.

(4)   Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platzsituation dies zulassen. Sind die vorgesehenen Fahrrad-Stellplätze eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen.

In der Mobilität eingeschränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen) haben Vorrang vor Radfahrern.

 Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht.

(5)   Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsen begleitet werden.

Falt- oder Klappräder, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck. Separat genutzte Kinderanhänger werden einem Kinderwagen gleichgestellt.

(6)   Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt. Insbesondere muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeuges kommt. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast.

(7)   Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.