FahrradAbo
Wer schon ein Abo hat und sein Fahrrad öfters mitnimmt, kann für dieses auch eine AboCard bestellen.
Fahrpreis
Fahrpreise des WestfalenTarifs
Geltungsbereich | Fahrpreis |
---|---|
1 Stadt / Gemeinde | 17,00 € |
Netz Westfalen | 25,40 € |
Bestellung und Änderung
Bestellung
Sie können Ihr Abo online bestellen oder ändern.
Hier geht es zum Onlineportal
Hier haben Sie auch die Möglichkeit, den Bestellschein für Abos herunterzuladen und ausdrucken.
Anschließend senden Sie diese bitte ausgefüllt an folgende Adresse:
MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH
Abo-Service
Wehberger Str. 80
58507 Lüdenscheid
Beachten Sie bitte, dass FahrradAbos nur Kunden erhalten, die bereits ein anderes Abo beziehen. Geben Sie dieses vorhandene Abo bitte auf dem Bestellschein inklusive der Abo-Nummer an und tragen im Formular unter "Eindeutiger Fahrtwunsch" FahrradAbo ein.
Abo-Bestellscheine in Papierforn sind in unseren Kundencentern und Vorverkaufsstellen erhältlich. Dort können Sie die ausgefüllten Bestellscheine auch abgeben.
Wenn Ihr Bestellschein bis zum 15. des Monats vorliegt, erhalten Sie Ihr FahrradAbo bereits für den darauf folgenden Monat.
Änderungen
Haben sich Anschrift, Name oder Konto geändert?
Teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch einfach bis zum 15. des Vormonats schriftlich mit.
Änderungen des Vertragsinhabers, Ticketinhabers oder der Bankverbindung können Sie auch über das Onlineportal vornehmen.
Hier geht es zum Onlineportal
Änderung der Ticketart oder Fahrtstrecke sind dort leider nicht möglich.
Bezahlung
Mit der Bestellung erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Der Abopreis wird dann zum Anfang eines Monats fällig und von Ihrem Konto abgebucht.
(((eTicket
NEU - Ihr Abonnement als Chipkarte
Als Abonnent erhalten Sie eine praktische Chipkarte.
Diese gilt maximal bis einschließlich des unten links naben dem Barcode aufgedruckten Monats. In diesem letzten Monat erhalten Sie dann rechtzeitig eine neue Chipkarte zugeschickt.
Prüfung der Chipkarte beim Einstieg in den Bus
Die Chipkarte wird am Validator durch Vorhalten vor das (((eTicket-Symbol geprüft.
- Grün: Ihr Ticket ist o.k.
- Gelb: grundsätzlich ist Ihr Ticket o.k. - aber evtl. bittet Sie der Fahrer zu sich *
- Rot: Ihr Ticket ist nicht gültig. Sie müssen ein Ticket kaufen.
* Dass 'nur' gelb angezeigt wird, kann verschiedene Gründe haben:
So ist z.Z. bei einigen Tickets noch keine automatisierte Prüfung der räumlichen Gültigkeit möglich, da wir von einigen Tarifen noch keine Tarifdaten im VDV-Standard-Format bekommen.
Auch wenn Sie z.B. an einem ZOB einsteigen und das Fahrzeug dort die Linie wechselt, kann es sein, dass die räumliche Prüfung nicht möglich ist, weil die nächste Fahrt noch nicht im System eingeloggt ist.
Hinweise zum Datenschutz beim (((eTicket finden Sie hier.
Achtung!
Bitte kleben Sie keine Fotos auf Ihre Chipkarte auf!
Gültigkeit
Räumliche Gültigkeit
Die räumliche Gültigkeit des FahrradAbo ergibt sich aus der auf dem Ticket aufgedruckten Fahrtstrecke.
Zeitliche Gültigkeit
Das FahrradAbo gilt bis einschließlich des letzten Tages des auf der AboCard aufgedruckten Ablaufmonats.
Zu Ende dieses Monats erhalten Sie rechtzeitig eine neue AboCard.
Kündigung
Sie können das FahrradAbo zu Ablauf jeden Monats kündigen. Die Kündigung muss uns bis zum 15. des Monats vorliegen.
Verlust des FahrradAbos
Eine verlorene AboCard kann ersetzt werden. Näheres erfahren Sie im Fall des Falles in unseren <link wir-ueber-uns ansprechpartner service-center _top internal-link internal link in current>Kundencentern oder beim <link wir-ueber-uns ansprechpartner abo-service _top internal-link internal link in current>Abo-Service.
ACHTUNG! Durch die Ausstellung einer neuen AboCard wird die ursprüngliche automatisch auf eine Sperrliste gesetzt; d.h. beim Einscannen im Rahmen einer <link tickets-tarife fahrausweiskontrollen _top internal-link internal link in current>Fahrausweiskontrolle wird dem Fahrausweisprüfer die Sperrung inklusive Grund (z.B. Verloren oder Diebstahl) angezeigt. Diese Sperrung kann nicht wieder aufgehoben werden. D.h. eine einmal als Verlust gemeldete AboCard kann danach nicht weiter genutzt werden, falls sie wieder gefunden werden sollte.
Keine Fahrräder im ALF-Verkehr
Bei AnrufLinienFahrten ist die Mitnahme von Fahrrädern nicht möglich.
nicht im Nachtbus
FahrradAbos gelten nicht für Fahrten mit den NachtBussen N4 und N7.
In diesen Linien gelten nur im Fahrzeug gekaufte FahrradTagesTickets.
Beförderungsbedingungen
Platzkapazität
Im Einzelfall entscheidet das Fahrpersonal, ob das Fahrrad mitgenommen werden kann oder nicht.
Beachten Sie bitte auch die Regelungen der Beförderungsbedingungen zur Fahrradmitnahme:
Text:
(9.5) Fahrräder
(1) Ein Fahrrad ist ein mit Muskelkraft betriebenes Radfahrzeug. Gleichgestellt sind sowohl versicherungsfreie als auch versicherungspflichtige „schnelle“ Radfahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (sogenannte Pedelecs und E-Bikes).
Bei allen anderen motorbetriebenen Fahrzeugen, insbesondere solchen mit Verbrennungsmotor, handelt es sich nicht um Fahrräder nach diesen Beförderungsbedingungen; die Mitnahme im ÖPNV ist generell ausgeschlossen.
(2) Im SPNV (Schienenpersonennahverkehr) ist die Mitnahme von Fahrrädern im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 sowie gleichgestellter Radfahrzeuge im Sinne des Absatzes 1, Satz 2 grundsätzlich nur in den gekennzeichneten Abstellbereichen (z. B. Mehrzweckabteile) erlaubt. Für Fahrzeuge ohne gekennzeichnete Abstellbereiche gelten die Bestimmungen gemäß Absatz 3.
(3) Im ÖSPV (öffentlicher straßengebundener Personenverkehr) dürfen nur durch Muskelkraft betriebene einspurige Fahrräder im Sinne des Absatzes 1, Satz 1 und Satz 2 mitgeführt werden sofern die räumlichen Verhältnisse dies zulassen. Konstruktionen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandems, Liegeräder, Dreiräder), sowie Fahrräder mit Verbrennungsmotor sind von der Beförderung im ÖSPV grundsätzlich ausgeschlossen. Abweichend hiervon ermöglichen die ÖSPV-Unternehmen schwerbehinderten Menschen mit Ausweisen nach § 69 des Sozialgesetzbuchs IX auf Kulanzbasis auch die Mitnahme aller anderen Fahrradtypen des Absatz 1, Sätze 1 und 2, soweit die räumlichen Verhältnisse dies zulassen.
(4) Fahrräder werden generell nur dann befördert, wenn die vorhandenen Kapazitäten und die Platzsituation dies zulassen. Sind die vorgesehenen Fahrrad-Stellplätze eines Fahrzeuges besetzt, können weitere Fahrgäste mit Fahrrädern nicht mehr zusteigen.
In der Mobilität eingeschränkte Personen (z. B. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen) haben Vorrang vor Radfahrern.
Dem Personal ist die Entscheidung vorbehalten, ob noch Platz zur Verfügung steht. Ein Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht.
(5) Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad mitnehmen und muss dieses selbst ein- und ausladen. Kinder bis einschließlich 6 Jahren, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen von einem Erwachsen begleitet werden.
Falt- oder Klappräder, die handelsüblich vollständig im kleinstmöglichen Packmaß gefaltet bzw. zusammengeklappt sind, zählen als Handgepäck. Separat genutzte Kinderanhänger werden einem Kinderwagen gleichgestellt.
(6) Der Fahrgast ist verpflichtet, sein Fahrrad so zu sichern, dass es keine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung im Fahrzeug darstellt. Insbesondere muss der Fahrgast Sorge dafür tragen, dass andere Fahrgäste nicht gefährdet oder beschmutzt werden und es durch sein Fahrrad zu keinen Beschädigungen des Fahrzeuges kommt. Für entstehende Schäden haftet der Fahrgast.
(7) Je nach Region kann es Einschränkungen bei den Nutzungszeiten geben; die genauen Zeiten können Fahrgäste den Informationen bzw. Aushängen der Verkehrsunternehmen vor Ort entnehmen.
Kündigung
Sie können Ihr FahrradAbo jederzeit zum Ende eines Monats kündigen..
Sie können Ihr Abo im Olineportal kündigen.
Hier geht es zum Onlineportal
Schon erhaltene AboCards schicken Sie bitte bis zum 3. des Folgemonats zurück.
Das Kündigungsformular können Sie sich hier downloaden: