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Sabrina Wackert

Abo-Service

Tel. 02351/1801-184
Fax 02351/1801-8184
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Mit der Mobilitätsgarantie kommen Sie immer ans Ziel. Denn bei Verspätungen von Bus und Bahn können Sie ein Taxi zum Ziel nehmen. Die Taxikosten werden Ihnen bis zu einer Höhe von 25 Euro pro Person (von 20 bis 5 Uhr sogar 50 Euro) erstattet.

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JobTicket

Sie möchten nachhaltig und umweltfreundlich mobil sein? Mit dem neuen JobTicket kommen Sie jederzeit ans Ziel.

Das neue JobTicket ermöglicht Ihnen kostengünstige Mobilität in der Region – nicht nur auf dem täglichen Weg zur Arbeit, sondern rund um die Uhr auch in der Freizeit. Nach Feierabend und am Wochenende ist zudem die Mitnahme von Personen oder Fahrrädern möglich.

Ein weiterer Pluspunkt:
Der Geltungsbereich des Tickets lässt sich im Gebiet des WestfalenTarifs individuell gestalten. Egal, ob Sie innerhalb einer Stadt, zwischen mehreren Kreisen oder im gesamten Netz unterwegs sein möchten – das JobTicket bietet maximale Flexibilität.

Fahrpreise

Bietet Ihr Arbeitgeber das JobTicket bereits an, wenden Sie sich für eine individuelle Preisauskunft bitte an die Personalabteilung Ihres Unternehmens.

Ansonsten wenden Sie sich an den Abo-Service der MVG.

Bestellung

Voraussetzung ist, dass mindestens 5 Teilnehmer/-innen pro Betrieb/Behörde etc. für den Zeitraum der Mindestvertragslaufzeit von derzeit sechs Monaten ein JobTicket abnehmen.

Wer ist berechtigt, das JobTicket zu bestellen?
Alle Mitarbeitenden eines teilnehmenden Unternehmens können ein JobTicket bestellen.

Wo kann das JobTicket bestellt werden?
… bei Ihrer Personalabteilung

Welche Angaben werdenbei einer Bestellung benötigt?
… Vor- und Zuname
… Personalnummer
… Anschrift
… gewünschter Geltungsbereich

Wie erfolgt die Abrechnung?
Der Betrag des JobTickets wird über die Gehaltsabrechnung einbezogen.

Wer ist mein Ansprechpartner für weitere Informationen zum JobTicket?
… Ihre Personalabteilung

(((eTicket

NEU - Ihr Abonnement als Chipkarte

Als Abonnent erhalten Sie eine praktische Chipkarte.

Diese gilt maximal bis einschließlich des unten links naben dem Barcode aufgedruckten Monats. In diesem letzten Monat erhalten Sie dann rechtzeitig eine neue Chipkarte zugeschickt.

Prüfung der Chipkarte beim Einstieg in den Bus

Die Chipkarte wird am Validator durch Vorhalten vor das (((eTicket-Symbol geprüft.

  • Grün: Ihr Ticket ist o.k.
  • Gelb: grundsätzlich ist Ihr Ticket o.k. - aber evtl. bittet Sie der Fahrer zu sich *
  • Rot: Ihr Ticket ist nicht gültig. Sie müssen ein Ticket kaufen.

* Dass 'nur' gelb angezeigt wird, kann verschiedene Gründe haben:
So ist z.Z. bei einigen Tickets noch keine automatisierte Prüfung der räumlichen Gültigkeit möglich, da wir von einigen Tarifen noch keine Tarifdaten im VDV-Standard-Format bekommen.
Auch wenn Sie z.B. an einem ZOB einsteigen und das Fahrzeug dort die Linie wechselt, kann es sein, dass die räumliche Prüfung nicht möglich ist, weil die nächste Fahrt noch nicht im System eingeloggt ist.

 

Hinweise zum Datenschutz beim (((eTicket finden Sie hier.
 

Achtung!

Bitte kleben Sie keine Fotos auf Ihre Chipkarte auf!

 

Gültigkeit

Wo gilt das JobTicket?
Der Geltungsbereich des JobTickets kann individuell gewählt werden. Dazu werden sogenannte „Raumeinheiten“ miteinander kombiniert. Aus der Kombination der Raumeinheiten ergibt sich der jeweilige Geltungsbereich eines JobTickets.

Welche Raumeinheiten gibt es?
Mitarbeitende können zwischen folgenden Kombinationen von aneinandergrenzenden Raumeinheiten wählen:
… eine kreisfreie Stadt oder
… eine Stadt/Gemeinde innerhalb eines Kreises oder
… ein Kreis oder
… zwei benachbarte Städte/Gemeinden in verschiedenen Kreisen oder
… eine kreisfreie Stadt mit einer angrenzenden Stadt/Gemeinde oder
… zwei benachbarte Kreise/kreisfreie Städte oder
… vier benachbarte Kreise/kreisfreie Städte oder
… das gesamte Netz Westfalen

Welche Verkehrsmittel können mit dem JobTicket genutzt werden?
Mit dem JobTicket dürfen alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie Nahverkehrszüge (2. Klasse) genutzt werden. Der Fernverkehr und private Anbieter (z. B. Flixtrain) sind ausgeschlossen.

Welche Geltungsdauer hat das JobTicket?
Das JobTicket gilt ganztägig vom ersten Tag eines Kalendermonats bis zum letzten Tag des Kalendermonats.

nur personalisiert

Da das JobTicket ein Angebot für die Belegschaft einer Firma, Behörde oder Institution ist, sind die Tickets grundsätzlich personalisiert.

Verlust des JobTicket

Eine verlorene AboCard wird gegen Gebühr ersetzt. Dies wird - wie die Bestellung auch - über die zuständige Stelle beim Arbeitgeber abgewickelt.

ACHTUNG! Durch die Ausstellung einer neuen AboCard wird die ursprüngliche automatisch auf eine Sperrliste gesetzt; d.h. beim Einscannen im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle wird dem Fahrausweisprüfer die Sperrung inklusive Grund (z.B. Verloren oder Diebstahl) angezeigt. Diese Sperrung kann nicht wieder aufgehoben werden. D.h. eine einmal als Verlust gemeldete AboCard kann danach nicht weiter genutzt werden, falls sie wieder gefunden werden sollte.

Personenmitnahme

… mo. bis fr. ab 19 Uhr
… sa., sonn- und feiertags (NRW) ganztägig
… Mitnahme von bis zu 4 Personen (davon max. 1 Person ab 15 Jahre)

Fahrradmitnahme

… anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden
… für weitere Fahrräder sind Fahrrad-Tickets oder Abos notwendig
… maximal ein Fahrrad pro Person

Erweiterung

Das JobTicket ist kombinierbar mit dem Anschluss-Ticket, FahrWeiterTicket Westfalen und Einfach-WeiterTicket NRW für Fahrten über den ursprünglichen Geltungsbereich hinaus.

ALF

Auf  AnrufLinienFahrten gilt der reguläre Beförderungstarif, somit auch das JobTicket.

nicht im Nachtbus

JobTickets gelten nicht für Fahrten mit dem NachtBus N7.
In diesen Linien gelten nur im Fahrzeug gekaufte EinzelTickets und KinderTickets.
Schwerbehindertenausweise mit gültiger Wertmarke werden anerkannt.

1. Klasse

Mit einem entsprechenden Aufpreis können Sie mit dem JobTicket im Zug in der 1. Klasse reisen.