JobTicket Westfalen
und JobTicket Westfalen plus
Im Rahmen eines Vertrages über die Abnahme von JobTickets des Ruhr-Lippe-Tarifs können die Arbeitnehmer auch ein JobTicket Westfalen mit Geltungsbereich für ganz Westfalen bestellen.
Es gibt das JobTicket Westfalen und das JobTicket Westfalen plus.
Nur das JobTicket Westfalen plus beinhaltet den Zusatznutzen.
Fahrpreis
Ticket | Fahrpreis |
---|---|
JobTicket Westfalen | 207,10 € |
JobTicket Westfalen plus | 217,40 € |
Bestellung
Der Arbeitgeber bestellt das JobTicket direkt bei unserem Abo-Service und kümmert sich um die Abrechnung mit der MVG sowie um die interne Weiterberechnung an Sie.
Mindestens 30 für 1 Jahr
Voraussetzung ist, dass mindestens 30 Teilnehmer/-innen pro Betrieb/Behörde etc. für ein Jahr mitmachen. Kleinere Firmen können sich zusammenschließen.
Pro Betrieb sollte mindestens eine Verdoppelung der schon vorhandenen Monatsabos erzielt werden. Bestehende Abos zum "Normaltarif" werden dann selbstverständlich in rabattierte FirmenAbos umgewandelt. Sind diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt, kann für sechs Monate ein "Firmenprobeabo" vereinbart werden.
AboCard
Mit dem Abo brauchen Sie nicht mehr jeden Monat daran zu denken, rechtzeitig ein neues Ticket zu kaufen:
Sie erhalten eine praktische AboCard im Scheckkartenformat. Diese ist bis einschließlich des aufgedruckten Monats gültig. In diesem letzten Monat erhalten Sie dann rechtzeitig eine neue AboCard zugeschickt.
Achtung: Bitte kleben Sie keine Lichtbilder auf Ihre AboCard auf.
Gültigkeit
Zeitliche Gültigkeit
Das JobTicket ist bis einschließlich des letzten Tages des aufgedruckten Monats gültig.
Räumliche Gültigkeit
Das JobTicket Westfalen gilt in den 5 westfälischen Verkehrsgemeinschaften:
- Vekehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe
Märkischer Kreis, Kreis Unna, Hochsauerlandkreis, Kreis Soest
Stadt Hamm - Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd
Kreise Olpe und Siegen-Wittgenstein - Verkehrsgemeinschaft Münsterland
Stadt Münster
Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf - "Der Sechser"
Stadt Bielefeld
Kreise Gütersloh, Herford, Lippe und Minden-Lübbecke - Hochstift-Tarif
Kreise Paderborn und Höxter - Das JobTicket Westfalen gilt auch in den Übergangsräumen, in denen die o.g. Tarife angewendet werden entsprechend der jeweiligen Bestimmungen.
So gilt es z.B. auch in Breckerfeld, Dortmund, Ennepetal, Gevelsberg, Hagen, Herdecke, Schwelm, Waltrop, Wetter und Witten in Bus&Bahn.
Darüber hinaus gilt es auf den Linien 55 in Wipperfürth und 134 in Radevormwald. - Einen kompletten Überblick über den Geltungsbereich gibt diese Karte,
sowie diese Übersicht über die Städte.
In den schraffierten Städten gilt das JobTicket Westfalen jeweils nur auf einzelnen Linien.
Bitte informieren Sie sich bei den jeweiligen Verkehrsunternehmen oder Verkehrsgemeinschaften vor Ort.
! ACHTUNG !
Bitte beachten Sie, dass das JobTicket Westfalen nur im Netz Westfalen gilt!
Fahrten nach z.B. Bochum, Essen, Wuppertal oder Köln sind somit nicht möglich!
nur personalisiert
Das das JobTicket ein Angebot für die Belegschaft einer Firma, Behörde oder Institution ist, sind die Tickets grundsätzlich personalisiert.
Es kann bei Verlust ersetzt werden.
Im Fall einer Fahrausweiskontrolle muss ein Lichtbildausweis vorgezeigt werden.
Dieser Lichtbildausweis kann sein:
- Personalausweis
- Reisepass
- Aufenthaltstitel
- Führerschein
- Krankenkassenkarte
- Schülerausweis
Nicht akzeptiert werden selbst erstellte 'Ausweise' wie z.B. Visitenkarten mit Lichtbild.
Verlust des JobTicket
Eine verlorene AboCard wird gegen Gebühr ersetzt. Dies wird - wie die Bestellung auch - über die zuständige Stelle beim Arbeitgeber abgewickelt.
ACHTUNG! Durch die Ausstellung einer neuen AboCard wird die ursprüngliche automatisch auf eine Sperrliste gesetzt; d.h. beim Einscannen im Rahmen einer Fahrausweiskontrolle wird dem Fahrausweisprüfer die Sperrung inklusive Grund (z.B. Verloren oder Diebstahl) angezeigt. Diese Sperrung kann nicht wieder aufgehoben werden. D.h. eine einmal als Verlust gemeldete AboCard kann danach nicht weiter genutzt werden, falls sie wieder gefunden werden sollte.
Personenmitnahme
JobTicket Westfalen
Das JobTicket Westfalen berechtigt nicht zur Mitnahme weiterer Personen.
JobTicket Westfalen plus
Montags bis freitags von 19.00 Uhr bis 03.00 Uhr des folgenden Tages sowie ganztägig an allen Wochenenden und Feiertagen, können Sie mit Ihrem JobTicket einen weiteren Erwachsenen und bis zu drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren mitnehmen.
Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos. Dies gilt auch für Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht eingeschult sind.
Fahrradmitnahme
Für die Fahrradmitnahme ist ein FahrradTicket zu lösen.
EinfachWeiterTicket
Beim JobTicket Westfalen können Sie mit dem EinfachWeiterTicket NRW zum vergünstigten Preis über den eigentlichen Geltungsbereich hinausfahren.
ALF
Auf AnrufLinienFahrten gilt der reguläre Beförderungstarif, somit auch das JobTicket.
nicht im Nachtbus
JobTickets Westfalen gelten nicht für Fahrten mit den NachtBussen N4 und N7.
In diesen Linien gelten nur im Fahrzeug gekaufte EinzelTickets und KinderTickets.
Schwerbehindertenausweise mit gültiger Wertmarke werden anerkannt.
1. Klasse
Mit einem entsprechenden Aufpreis können Sie mit dem JobTicket Westfalen im Zug in der 1. Klasse reisen.