MobilTicket
Das Sozialticket im Märkischen Kreis
Mit dem MobilTicket sind Sie zum kleinen Preis mobil.
Sie benötigen eine KundenKarte, die Sie kostenlos bei Ihrem Jobcenter oder Sozialamt erhalten.
Zu dieser KundenKarte können Sie dann in unseren Kundencentern und Vorverkaufsstellen Wertmarken kaufen.
Berechtigt zur Nutzung des MobilTickets sind Sie, wenn Sie im Märkischen Kreis folgende Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
- Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ("Sozialhilfe", SGB XII)
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Fahrpreise
Fahrpreise des WestfalenTarifs im Märkischen Kreis
Preisstufe | Geltungsbereich | Fahrpreis |
---|---|---|
1M | 1 Stadt / Gemeinde auch Stadt Meinerzhagen Tarifgebiete Meinerzhagen-Stadt oder Valbert | 30,00 € |
3M | Netz Märkischer Kreis | 40,00 € |
Ausstellung der KundenKarte
Für das MobilTicket benötigen Sie eine KundenKarte.
Diese erhalten Sie kostenlos bei Ihrem Job-Center oder Sozialamt, wenn Sie im Märkischen Kreis eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II)
- Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen ("Sozialhilfe", SGB XII)
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Kauf der Wertmarken
Wertmarken gibt es nur in den MVG-Kundencentern und Vorverkaufsstellen und nicht beim Fahrpersonal.
Beim Kauf weisen Sie sich bitte durch einen Lichtbildausweis aus.
Sie können jeweils Wertmarken für den aktuell laufenden Gültigkeitszeitraum
(15. bis einschließlich 14. des Folgemonats)
oder den folgenden Gültigkeitszeitraum kaufen.
Beim Kauf einer Wertmarke wird die Nummer der KundenKarte auf der Wertmarke eingetragen. Nur mit eingetragener KundenKarten-Nummer auf der Wertmarke ist das Ticket gültig und auch nur, wenn KundenKarte und Wertmarke zusammen vorgezeigt werden.
Bezahlung
In den Kundencentern und Vorverkaufsstellen
In unseren Kundencentern haben Sie neben der Barzahlung auch die Möglichkeit, mit EC-Karte zu zahlen.
Ob unsere Vorverkaufsstellen Kartenzahlung akzeptieren erfragen Sie bitte jeweils dort.
nur personalisiert
Das MobilTicket gilt nur für den auf der KundenKarte eingetragenen Inhaber.
Dieser muss sich bei einer Fahrkartenkontrolle mit einem Lichtbildausweis ausweisen können.
keine Personenmitnahme
Das MobilTicket berechtigt nicht zur Mitnahme weiterer Personen.
Fahrradmitnahme
Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein FahrradTicket zu lösen.
Mehr zur Fahrradmitnahme erfahren Sie hier.
FahrWeiterTicket und AnschlussTicket
Beim MobilTicket können Sie mit unseren AnschlussTickets zum vergünstigten Preis über den eigentlichen Geltungsbereich hinausfahren.
ALF
Auf AnrufLinienFahrten gilt der reguläre Beförderungstarif, somit auch das MobilTicket.
nicht im Nachtbus
Das MobilTicket gilt nicht für Fahrten mit den NachtBussen N4 und N7.
In diesen Linien gelten nur im Fahrzeug gekaufte EinzelTickets und KinderTickets.
Schwerbehindertenausweise mit gültiger Wertmarke werden anerkannt.
Keine 1. Klasse
Mit dem MobilTicket ist die Nutzung der 1. Wagenklasse im Zug auch gegen Zahlung eines Aufpreises nicht möglich.