SemesterTicket
Diese Tickets erhalten Studierende einer Hochschule, deren Studierendenschaft einen Vertrag mit einem Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat.
Allgemeiner Hinweis
Bei SemesterTickets in Nordrhein-Westfalen ist zwischen dem jeweiligen regionalen SemesterTicket und dem zusätzlichen SemesterTicket NRW zu unterscheiden.
Das NRW-SemesterTicket weitet zwar den Geltungsbereich für den Studierenden auf das gesamte Bundesland NRW aus; diese Ausweitung betrifft in Ruhr-Lippe und somit auch im Märkischen Kreis jedoch nicht evtl. vorhandene Zusatzleistungen des regionalen SemesterTickets wie z.B. eine Personen- oder Fahrradmitnahme.
Ruhr-Lippe
Regionales SemesterTicket Ruhr-Lippe
Der WestfalenTarif ermöglicht es Hochschulen mit Sitz im Netz Ruhr-Lippe den Abschluss eines Vertrages über die Abnahme von SemesterTickets für die Gesamtheit der (Vollzeit-)Studenten.
Hierzu muss ein Vertrag mit einem Verkehrsunternehmen der Verkehrsgemeinschaft abgeschlossen werden.
Das SemesterTicket Ruhr-Lippe gilt im Netz Ruhr-Lippe und somit auch auf allen Linien der MVG (außer N4 und N7).
Es kann ohne Zeitbeschränkung ein Kind im Alter von 6 bzw. 7 bis einschließlich 14 Jahren unentgeltlich mitgenommen werden.
Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos. Dies gilt auch für Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht eingeschult sind.
Montags bis freitags ab 19:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig insgesamt 4 Personen mitgenommen werden, höchstens eine der mitgenommen Personen darf 15 oder älter sein. Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden.
Wichtige Infos zur Fahrradmitnahme gibt es hier.
Das SemesterTicket ist personengebunden und nur mit einem Lichtbildausweis gültig, sofern es nicht selbst oder aber der Studierendenausweis ein Lichtbild enthält.
Dieser Lichtbildausweis kann sein:
- Personalausweis
- Reisepass
- Aufenthaltstitel
- Führerschein
- Krankenkassenkarte
Nicht akzeptiert werden selbst erstellte 'Ausweise' wie z.B. Visitenkarten mit Lichtbild.
SemesterTickets gelten nicht für Fahrten mit den NachtBussen N4 und N7.
In diesen Linien gelten nur im Fahrzeug gekaufte EinzelTickets und KinderTickets.
Schwerbehindertenausweise mit gültiger Wertmarke werden anerkannt.
VRR
Regionales SemesterTicket VRR
Im Verbundgebiet des VRR gilt auf folgenden Linienabschnitten der MVG das regionale SemesterTicket des VRR aller Studenten inklusive der Personen-/Fahrradmitnahme
Montags bis freitags ab 19.00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig kann der Inhaber bis Betriebsschluss eine Person unentgeltlich mitnehmen. Ein Fahrrad kann ganztägig unentgeltlich mitgenommen werden.
Wichtige Infos zur Fahrradmitnahme gibt es hier.
Linie | von Haltestelle | bis Haltestelle |
---|---|---|
1 | Hagen-Hohenlimburg, Bahnhof | Hagen-Hohenlimburg, Steltenbergstraße |
9 | Hagen-Hohenlimburg, Bahnhof | Hagen-Hohenlimburg, Oeger Holz |
57 | Hagen-Rummenohl, Mitte | Schalksmühle, Walze |
84 | Hagen, Hauptbahnhof | Halver, Landwehr |
86 | Breckerfeld, Busbahnhof | Schalksmühle, Glör Parkplatz |
Das SemesterTicket gilt nur für den Inhaber. Daher muss ein Lichtbildausweis mitgeführt werden, sofern es selbst oder der Studierendenausweis kein Lichtbild enthält.
Dieser Lichtbildausweis kann sein:
- Personalausweis
- Reisepass
- Aufenthaltstitel
- Führerschein
- Krankenkassenkarte
Nicht akzeptiert werden selbst erstellte 'Ausweise' wie z.B. Visitenkarten mit Lichtbild.
VRS
Regionales SemesterTicket VRS
Im Stadtgebiet Meinerzhagen gilt das regionale SemesterTicket des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) in Bus&Bahn. Dies ist unabhängig vom Wohnort des Studienderen.
Inhaber des regionalen VRS-SemesterTickets dürfen montags bis freitags ab 19 Uhr bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts), an Wochenenden und Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss (3 Uhr nachts) eine weitere Person über 14 Jahre und bis zu drei Kinder (6 bzw. 7 bis einschließlich 14 Jahre) sowie ein Fahrrad kostenlos mitnehmen.
Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos. Dies gilt auch für Kinder unter 7 Jahren, die noch nicht eingeschult sind.
Das SemerstTicket gilt nur für den Inhaber. Daher muss ein Lichtbildausweis mitgeführt werden, sofern es selbst oder der Studierendenausweis kein Lichtbild enthält.
Dieser Lichtbildausweis kann sein:
- Personalausweis
- Reisepass
- Aufenthaltstitel
- Führerschein
- Krankenkassenkarte
Nicht akzeptiert werden selbst erstellte 'Ausweise' wie z.B. Visitenkarten mit Lichtbild.
Siegen
Regionales SemesterTicket Siegen
Das regionale SemesterTicket Siegen gilt bei der MVG auf den Linien 70 und 270 zwischen Plettenberg, Grünestraße ZOB und Attendorn.
Das SemesterTicket gilt nur für den Inhaber. Daher muss ein Lichtbildausweis mitgeführt werden, sofern es selbst oder der Studierendenausweis kein Lichtbild enthält.
Dieser Lichtbildausweis kann sein:
- Personalausweis
- Reisepass
- Aufenthaltstitel
- Führerschein
- Krankenkassenkarte
Nicht akzeptiert werden selbst erstellte 'Ausweise' wie z.B. Visitenkarten mit Lichtbild.
NRW
Zusatz NRW zu einem regionalen SemesterTicket
Die Studierendenschaft einer Hochschule, die bereits ein SemesterTicket eines Verkehrsverbundes oder einer Verkehrsgemeinschaft in NRW bezieht, kann gegen einen Aufpreis den Geltungsbereich auf das gesamte Bundesland Nordrhein-Westfalen erweitern.
Diese Erweiterung gilt dann für alle SemesterTicket-Inhaber der jeweiligen Hochschule.
Im Netz Ruhr-Lippe - und damit auch im Märkischen Kreis - berechtigt das SemesterTicket NRW nicht zur kostenlosen Mitnahme von Personen oder Fahrrädern. Dies gilt auch dann, wenn das zugrunde liegende regionale SemesterTicket in dessen Geltungsbereich eine solche Mitnahme zulässt.
Ausnahmen sind die generelle Kindermitnahme des Ruhr-Lippe-SemesterTickets und die erweitere Mitnahmeregelung des Ruhr-Lippe-SemesterTickets in Iserlohn sowie die Mitnahmeregelung des VRS-SemesterTickets im Stadtgebiet Meinerzhagen.
Das SemerstTicket gilt nur für den Inhaber. Daher muss ein Lichtbildausweis mitgeführt werden, sofern es selbst oder der Studierendenausweis kein Lichtbild enthält.
Dieser Lichtbildausweis kann sein:
- Personalausweis
- Reisepass
- Aufenthaltstitel
- Führerschein
- Krankenkassenkarte
Nicht akzeptiert werden selbst erstellte 'Ausweise' wie z.B. Visitenkarten mit Lichtbild.
SemesterTickets gelten nicht für Fahrten mit den NachtBussen N4 und N7.
In diesen Linien gelten nur im Fahrzeug gekaufte EinzelTickets und KinderTickets.
Schwerbehindertenausweise mit gültiger Wertmarke werden anerkannt.
SemesterTickets gelten nicht für Fahrten mit den NachtBussen N4 und N7.
In diesen Linien gelten nur im Fahrzeug gekaufte EinzelTickets und KinderTickets.
Schwerbehindertenausweise mit gültiger Wertmarke werden anerkannt.