SchulwegMonatsTickets dienen ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnort und Schule und werden durch die Schulen bzw. Schulträger ausgegeben.
Übersicht
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MonatsTicket für anspruchsberechtigte Schüler
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beliebig viele Fahrten auf der kürzesten Verbindung zwischen den eingetragenen Haltestellen/Bahnhöfen
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- gilt nur an Schultagen
- gilt montags bis freitags von Betriebsbeginn bis 19 Uhr; samstags bis 15 Uhr
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- nicht übertragbar
- Ab dem 5. Schuljahr muss ein Lichtbildausweis (oder Schülerausweis) mitgeführt werden.
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nicht inbegriffen
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FahrradTicket notwendig
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nicht möglich
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kombinierbar