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SchulwegMonatsTicket

SchulwegMonatsTickets dienen ausschließlich für Fahrten zwischen Wohnort und Schule und werden durch die Schulen bzw. Schulträger ausgegeben.

Übersicht

  • MonatsTicket für anspruchsberechtigte Schüler

  • beliebig viele Fahrten auf der kürzesten Verbindung zwischen den eingetragenen Haltestellen/Bahnhöfen

    • gilt nur an Schultagen
    • gilt montags bis freitags von Betriebsbeginn bis 19 Uhr; samstags bis 15 Uhr
    • nicht übertragbar
    • Ab dem 5. Schuljahr muss ein Lichtbildausweis (oder Schülerausweis) mitgeführt werden.
  • nicht inbegriffen

  • FahrradTicket notwendig

  • nicht möglich

  • kombinierbar

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